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Winterschulung zum Thema GAP, Grundstücksrecht und Stalleinbrüche

22. 03. 2019

Informationen zum derzeitigen Stand der neuen GAP-Reform, aktuelle Rechtsprechung zum Grundstücksrecht und Hinweise zum Umgang mit Stalleinbrüchen gab es auf unserer Winterschulung am Mittwoch, den 20. März 2019 im Landhaus Duben mit Referent RA Dr. Wolfgang Krüger vom Deutschen Bauernverband.

 

Hinsichtlich der Weiterentwicklung der GAP werden sich Landwirte noch bis Mitte 2020 auf Übergangsregelungen einstellen müssen. Der Beschluss neuer EU-Förderrichtlinien ist erst in der zweiten Jahreshälfte 2020 zu erwarten. Mit einer Umsetzung ist nicht vor 2022 zu rechnen.

 

Mit Blick auf den Verkauf landwirtschaftlicher Flächen zeigt die neueste Rechtsprechung, dass die Prüfung von Vorkaufsrechten im Rahmen des Grundstücksverkehrsgesetzes stets eine Einzelfallentscheidung darstellt und keineswegs an pauschalen Prozentsätzen bei Eingentumsflächen festgemacht werden kann. Die Frage der Aufstockungsbedürftigkeit ist stets im Einzelfall zu prüfen.

 

Beim Thema Stalleinbrüche wurde ausgeführt, dass diese juristisch i.d.R. dem Straftatbestand des Hausfriedensbruchs zuzuordnen sind. Daher sollten Landwirte, die Opfer von Hausfriedensbrüchen bzw. Einbruchdiebstählen auf ihrem Betriebsgelände geworden sind, diese stets zur Anzeige bringen, damit sie strafrechtlich verfolgt werden können.

 

Bild zur Meldung: Winterschulung vom 20.03.2019

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