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Neue Höfeordnung und Informationen zur Hofnachfolge

10. 03. 2021

Kemlitz, 10.03.2021 - In unserer heutigen Winterschulung ging es darum, wie gebe ich meinen Hof/Betrieb an einen Nachfolger/Nachkommen ab und wie kann ich dabei steuergünstig die Abgabe gestalten. Als Referenten standen uns die Fachkräfte von ETL Agrar & Forst zur Verfügung. Dr. Marcel Gerds berichtete über die Einführung der neuen Brandenburger Höfeordnung, die ab 01.01.2024 für alle landwirtschaftlichen Betriebe verbindlich ist und in der jetzigen Übergangsphase noch als Wahlrecht ausgeübt werden kann.

 

Fazit ist, dass alle Betriebe, die eine Abgabe planen, sich mit allen Familienmitgliedern zusammensetzen müssen, um alles genau zu besprechen. Frau Ilona Seehaus von der Steuerberatungsgesellschaft Freund & Partner in Golßen gab uns einen Einblick in die verschiedensten Möglichkeiten der Abgabe des Betriebes aus steuerlicher Sicht, z.B. bei der unentgeltlichen Übertragung, aber auch wenn der Betrieb verkauft oder verpachtet werden soll. Darüber hinaus empfiehlt sich die Anlage eines Notfallordners, um den Betrieb im Falle eines Ausfalles des Betriebsleiters weiterführen zu können.

 

 

Bild zur Meldung: Vorstellung ETL durch Herrn Hummel

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Neue Höfeordnung (10. 03. 2021)

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